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   VGH Hessen, 26.08.2010 - 4 C 1726/09.N   

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https://dejure.org/2010,5487
VGH Hessen, 26.08.2010 - 4 C 1726/09.N (https://dejure.org/2010,5487)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.08.2010 - 4 C 1726/09.N (https://dejure.org/2010,5487)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. August 2010 - 4 C 1726/09.N (https://dejure.org/2010,5487)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 2 Abs 3 BauGB, § 214 BauGB, § 47 VwGO
    Sondergebiet Photovoltaikanlage neben einem Wohngebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abwägungsfehler bei der Begründung eines ein Sondergebiet Photovoltaikanlage an ein angrenzendes Wohngebiet festsetzenden Bebauungsplans; Erforderlichkeit einer konkreten Betrachtung für die Klärung der Frage des Einflusses eines Mangels im Abwägungsvorgang auf das ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwägungsfehler bei der Begründung eines ein Sondergebiet Photovoltaikanlage an ein angrenzendes Wohngebiet festsetzenden Bebauungsplans; Erforderlichkeit einer konkreten Betrachtung für die Klärung der Frage des Einflusses eines Mangels im Abwägungsvorgang auf das ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unzulässigkeit einer Photovoltaikanlage neben Wohngebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässigkeit einer Photovoltaikanlage neben einem Wohngebiet! (IBR 2011, 301)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 139 (Ls.)
  • BauR 2011, 1212
  • BauR 2011, 472
  • ZfBR 2011, 42
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VGH Hessen, 26.08.2010 - 4 C 1726/09
    Danach genügt ein Antragsteller seiner Darlegungspflicht, wenn er hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen eines Bebauungsplans in seinem Recht verletzt wird (BVerwG, Urteil vom 10. März 1998 - BVerwG 4 CN 6.97 - BRS 60 Nr. 44; BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BRS 60 Nr. 46).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 24. September 1998 (a. a. O.) entschieden hat, kann die Verletzung eines derartigen subjektiven Rechts auch aus einem Verstoß gegen das in § 1 Abs. 7 BauGB enthaltene Abwägungsgebot folgen.

  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan;

    Auszug aus VGH Hessen, 26.08.2010 - 4 C 1726/09
    Darin liegt ein Abwägungsfehler, weil der Inhalt des Plans nicht von einer darauf ausgerichteten Abwägungsentscheidung getragen ist (BVerwG, Urteil vom 18. März 2004 - BVerwG 4 CN 4.03 - BVerwGE 120, 239 - 245 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 01.02.2007 - 15 CS 06.2933

    Errichtung eines Solarparks

    Auszug aus VGH Hessen, 26.08.2010 - 4 C 1726/09
    Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 1. Februar 2007 - 15 CS 06.2933 - (Juris) eine Blendwirkung von Solarmodulen, die ein Nachbar nicht hinnehmen muss, für denkbar gehalten, diese Frage im Rahmen eines Eilverfahrens jedoch offen gelassen.
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Hessen, 26.08.2010 - 4 C 1726/09
    Innerhalb des vorstehend beschriebenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde bei einer Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - BVerwG IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus VGH Hessen, 26.08.2010 - 4 C 1726/09
    Der Gesetzgeber ermächtigt die Gemeinden, die Städtebaupolitik zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht (BVerwG, Beschluss vom 11.05.1999 - BVerwG 4 BN 15.99 - BRS 62 Nr. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2007 - 3 S 1654/06

    Nachbarrechtsschutz; Blendwirkung durch glasierte Dachziegel; Lichtimmission;

    Auszug aus VGH Hessen, 26.08.2010 - 4 C 1726/09
    Dementsprechend hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg durch Urteil vom 19. Juli 2007 - 3 S 1654/06 - (BRS 71 Nr. 170) die Blendwirkung eines das Sonnenlicht reflektierenden Ziegeldachs auf den Außenwohnbereich eines Nachbarn als im Einzelfall rücksichtslos angesehen und hat insoweit einen Anspruch auf behördliches Einschreiten bejaht.
  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

    Auszug aus VGH Hessen, 26.08.2010 - 4 C 1726/09
    Antragsbefugt ist also, wer sich auf einen abwägungserheblichen privaten Belang berufen kann; denn wenn es einen solchen Belang gibt, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass die Gemeinde ihn bei ihrer Abwägung nicht korrekt berücksichtigt hat (BVerwG, Beschluss vom 22. August 2000 - BVerwG 4 BN 38.00 - BRS 63 Nr. 45).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus VGH Hessen, 26.08.2010 - 4 C 1726/09
    Danach genügt ein Antragsteller seiner Darlegungspflicht, wenn er hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen eines Bebauungsplans in seinem Recht verletzt wird (BVerwG, Urteil vom 10. März 1998 - BVerwG 4 CN 6.97 - BRS 60 Nr. 44; BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BRS 60 Nr. 46).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus VGH Hessen, 26.08.2010 - 4 C 1726/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 21.08.1981 - BVerwG 4 C 57.80 - BVerwGE 64, 33 sowie B. vom 20.01.1995 - BVerwG 4 NB 43/93 - NVwZ 1995, 692), der sich der erkennende Senat anschließt, ist für die Frage, ob ein Mangel im Abwägungsvorgang auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen ist, eine konkrete Betrachtung anzustellen.
  • BVerwG, 20.01.1995 - 4 NB 43.93

    Normenkontrollverfahren - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Entscheidungsformel -

    Auszug aus VGH Hessen, 26.08.2010 - 4 C 1726/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 21.08.1981 - BVerwG 4 C 57.80 - BVerwGE 64, 33 sowie B. vom 20.01.1995 - BVerwG 4 NB 43/93 - NVwZ 1995, 692), der sich der erkennende Senat anschließt, ist für die Frage, ob ein Mangel im Abwägungsvorgang auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen ist, eine konkrete Betrachtung anzustellen.
  • LG Heidelberg, 15.05.2009 - 3 S 21/08

    Nachbarschutz gegen Lichtimmissionen: Unterlassungsanspruch gegen unzumutbare

  • VG Augsburg, 05.10.2012 - Au 4 K 12.399

    Nachbar-Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten (bejaht)

    Aufgrund der o.g. topographischen Besonderheiten, der Darstellungen der Sachverständigen und der Vermessungen des Beklagten ist hier von einem relativ flachen Lichtwinkel der - im Vergleich zur Augenhöhe - eher niedrig angebrachten Anlage auszugehen (vgl. LG Heidelberg vom 15.5.2009, 3 S 21/08, juris - Rdnr. 8; HessVGH vom 26.8.2010, 4 C 1726/09, juris - Rdnr. 48).
  • VG Bayreuth, 27.10.2011 - B 2 K 10.572

    Baugenehmigung, Nachbarschutz, schädliche Umwelteinwirkung,

    Gleichwohl können Blendwirkungen als Lichteinwirkung eine schädliche Umwelteinwirkung darstellen (BayVGH vom 01.02.2007 - 15 CS 06.2933, Hess. VGH vom 26.08.2010 - 4 C 1726/09.N), der im Einzelfall im Wege einer Beweiserhebung nachzugehen ist.
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